Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Ihre Spenden ermöglichen es uns, lebenswichtige Projekte wie die „Eat & Run Kantine“ und das „Shoe4Africa Krankenhaus“ zu unterstützen. Danke! Als anerkannt gemeinnütziger Verein, der hauptsächlich von freiwilligen Helfern getragen wird, sind wir Ihnen für Ihre Großzügigkeit und Ihr Engagement zutiefst dankbar. Hier finden Sie wichtige Informationen zur Ausstellung von Spendenbescheinigungen und zur steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Spenden.
Für Geld- und Sachspenden: Spendenbescheinigungen werden gemäß § 50 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und den relevanten Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für alle direkten Zuwendungen ausgestellt, die an Förderverein Shoe4Africa Deutschland e. V. oder durch unsere Vermittlung an solche wichtigen Projekte gehen. Für Spenden unter 300 Euro kann beim Finanzamt ein vereinfachter Nachweis wie ein Kontoauszug eingereicht werden, ohne dass eine formelle Spendenbescheinigung erforderlich ist.
Sachspenden: Wenn Sie daran interessiert sind, Sachspenden wie medizinische Geräte, Bildungsmaterialien oder neue bzw. gebrauchte Laufschuhe beizusteuern, bitten wir Sie, uns vorab zu kontaktieren. Dies ermöglicht uns, die Eignung und den Bedarf Ihrer Sachspende zu prüfen und die Annahme sowie den Bewertungsprozess entsprechend zu planen. Ihre frühzeitige Kontaktaufnahme hilft uns, sicherzustellen, dass die Spende den größtmöglichen Nutzen erzielt und alle steuerlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.
Neue Projekte und größere Vorhaben: Unser ehrenamtliches Team bei Förderverein Shoe4Africa Deutschland e. V. konzentriert sich weiterhin auf die Unterstützung durch kleinere Projekte und direkte Hilfsmaßnahmen, wo wir mit begrenzten Ressourcen die größte Wirkung erzielen können.
Zustellung der Spendenbescheinigung: Wir senden Spendenbescheinigungen bevorzugt per E-Mail, um Ressourcen zu schonen und Ihnen die Unterlagen schnell bereitzustellen. Falls notwendig, erfolgt die Zusendung auch postalisch. Die Bescheinigungen werden in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Spende versandt.
Steuerliche Absetzbarkeit: Ihre Spenden an Förderverein Shoe4Africa Deutschland e. V. sind steuerlich absetzbar. Alle Spenden werden im Tätigkeitsbericht erwähnt und dem zuständigen Finanzamt München gemeldet. Direkte Spenden an Organisationen außerhalb Deutschlands sind normalerweise nicht absetzbar. Um Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen zu können, empfehlen wir, Ihre Spenden inklusive Verwendungszweck direkt an uns zu richten.
Registrierung und Transparenz: Förderverein Shoe4Africa Deutschland e. V. ist als gemeinnütziger Verein im Vereinsregister beim Amtsgericht München unter der Vereinsregister-Nummer VerR 205478 eingetragen. Dies bestätigt unsere rechtliche Identität und unsere Verpflichtung zur Einhaltung deutscher Gesetze.
Datenschutz: Alle persönlichen Informationen werden streng vertraulich behandelt und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung weitergegeben.
Kontakt: Für Fragen zu Spendenbescheinigungen, steuerlicher Absetzbarkeit oder weiteren Unterstützungsmöglichkeiten kontaktieren Sie uns bitte unter michael@shoe4africa.de.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von Förderverein Shoe4Africa Deutschland e. V.